Compliance & Signatur

KI-Kompetenz mit Prüfungsnachweis: Was unser Zertifikat für Kunden bedeutet

Stefan Faustmann hat die egs-Prüfung zur KI-Kompetenz bestanden. Wir erläutern den Nachweis, die Pflicht zum Kompetenzaufbau und die Verantwortung von Unternehmen, die KI-Anwendungen einsetzen.

egs-Zertifikat: Stefan Faustmann, Faustmann UG, hat die Prüfung KI-Kompetenz für Vertriebspartner am 12.10.2026 bestanden.

Stefan Faustmann hat die Prüfung „KI-Kompetenz für Vertriebspartner“ der egs Computer Vertrieb GmbH erfolgreich bestanden. Das Zertifikat bestätigt die Prüfung vom 12. Oktober 2026; die Bestätigung mit dem Nachweis haben wir am 15. Oktober erhalten. Für uns ist das ein konkreter Baustein unserer Qualifikation für die Beratung zu KI-gestützten Anwendungen.

Zum für den 15. Oktober angekündigten Start von Ambivio Voice ist dieser Zusammenhang besonders aktuell. Eine Anwendung zu installieren ist eine Aufgabe. Ihren Nutzen, ihre Grenzen und die erforderliche Kontrolle verständlich zu vermitteln, gehört ebenso zu einer verantworteten Einführung.

Was das Zertifikat konkret bestätigt

Der Nachweis trägt den Titel „KI-Kompetenz für Vertriebspartner“, nennt Stefan Faustmann und die Faustmann UG und verweist auf Artikel 4 der EU-KI-Verordnung. Aussteller ist egs Computer Vertrieb GmbH; unterzeichnet ist das Zertifikat durch die Geschäftsführung.

egs-Zertifikat: Stefan Faustmann hat die Prüfung KI-Kompetenz für Vertriebspartner am 12.10.2026 bestanden.
Prüfungsnachweis der egs Computer Vertrieb GmbH. Zum Vergrößern die Zertifikatsansicht öffnen.

Die Prüfungshinweise von egs nennen folgende Bedingungen:

  • Die Prüfung richtet sich an egs Solutions Partner.
  • Sie umfasst zehn Fragen mit jeweils genau einer richtigen Antwort.
  • Zum Bestehen sind mindestens sieben richtige Antworten erforderlich.
  • Als Bearbeitungszeit sind ungefähr zehn Minuten angegeben.
  • Das Zertifikat wird anschließend per E-Mail versendet.

Diese Bedingungen beschreiben die konkrete Partnerprüfung. Das Zertifikat bestätigt das erfolgreiche Bestehen am genannten Datum und macht diesen Teil unserer Qualifikation nachvollziehbar. Die unternehmensspezifische Einweisung bleibt ein eigener Schritt.

Gesetzliche Pflicht und Nachweis sind zwei verschiedene Dinge

Die Pflicht zur Förderung von KI-Kompetenz besteht. Ein bestimmtes Zertifikat als Nachweis schreibt Artikel 4 nicht vor. Auch eine einheitliche Prüfung oder ein bestimmter Zertifizierungsanbieter ist dort nicht festgelegt. Die Europäische Kommission erläutert ausdrücklich, dass kein Zertifikat erforderlich ist; interne Aufzeichnungen zu Schulungen und anderen Anleitungen können die Maßnahmen dokumentieren. Quelle: Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz.

Für die aktuelle Einordnung ist die Änderung durch den Digital Omnibus im Juli 2026 zu beachten: Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die den Aufbau von KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter und weiterer in ihrem Auftrag handelnder Personen unterstützen. Dabei zählen Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, Einsatzkontext und betroffene Personen. Ein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau müssen sie nach dem geänderten Wortlaut nicht garantieren. Die Regelung ist somit keine allgemeine Pflicht, einen „KI-Führerschein“ zu erwerben. Quelle: aktueller Artikel 4 im AI Act Service Desk der Kommission.

Für wen gilt die Pflicht – auch für unsere Kunden?

Ja: Auch ein Kunde, der eine fremde KI-Anwendung beruflich einsetzt, kann Betreiber im Sinne der Verordnung sein. Er muss die KI dafür nicht selbst entwickelt haben. Entscheidend ist die tatsächliche Rolle. Artikel 3 unterscheidet unter anderem Anbieter, Betreiber und Händler; rein persönliche, nicht berufliche Nutzung ist von der Betreiberdefinition ausgenommen. Ein Vertriebspartner ist allein durch den Vertrieb noch nicht automatisch Anbieter. Quelle: Artikel 3, Begriffsbestimmungen.

Situation Einordnung für die Praxis
Unternehmen entwickelt oder vertreibt ein eigenes KI-System unter eigenem Namen Anbieterrolle und die dazugehörigen Pflichten prüfen.
Praxis, Kanzlei, Gutachterbüro oder Unternehmen setzt eine KI-Anwendung beruflich ein Betreiberrolle prüfen; Kompetenzmaßnahmen für die damit arbeitenden Personen organisieren.
Mitarbeiter oder beauftragter Dienstleister arbeitet mit der KI Aufgabe, Einweisung und Verantwortung im Einsatz berücksichtigen.
Person ist lediglich Kunde oder von einem KI-Ergebnis betroffen Daraus folgt keine pauschale Pflicht zum Erwerb dieses Zertifikats.
Rein private, nicht berufliche Verwendung Keine Betreiberrolle allein aufgrund dieser Nutzung.

Unser Zertifikat überträgt sich nicht auf die Organisation des Kunden. Es belegt unsere bestandene Prüfung. Welche Mitarbeiter beim Kunden welche Anleitung benötigen, muss anhand der dort verwendeten Anwendung und Aufgaben geklärt werden. Ein Nachweis des Beraters ersetzt diese betriebliche Arbeit nicht.

Welche Voraussetzungen wir für den praktischen Einsatz klären

Aus unserer Beratungssicht beginnt die Einführung mit einer konkreten Tätigkeit: Welchen Arbeitsschritt soll die KI erleichtern? Was darf sie verändern? Wer prüft das Ergebnis? Diese Fragen machen den Schulungsbedarf greifbar, statt alle Anwender mit demselben allgemeinen Vortrag zu versorgen.

Bei KI-gestütztem Diktieren würden wir beispielsweise gemeinsam an einem repräsentativen Text arbeiten. Nach der Erkennung prüfen wir Namen, Zahlen und Fachbegriffe. Nach einer KI-Überarbeitung vergleichen wir zusätzlich, ob der Sinn erhalten bleibt, Einschränkungen bestehen bleiben und keine Aussagen hinzugekommen sind. Sprachliche Glätte allein ist kein Qualitätsnachweis.

Vor dem Einsatz mit echten Unterlagen klären wir außerdem den freigegebenen Datenumfang, den Verarbeitungsweg und die Zugriffsrechte. Wer einen medizinischen Bericht, ein Gutachten oder vertrauliche Geschäftskorrespondenz bearbeitet, braucht eine zum Vorgang passende Arbeitsanweisung. Ein allgemeiner KI-Kompetenznachweis entscheidet weder über die Zulässigkeit einer konkreten Datenübertragung noch über die fachliche Richtigkeit des Ergebnisses.

Für einen überschaubaren Einführungsnachweis empfehlen wir folgende Dokumentation. Das ist unser praktischer Vorschlag, kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular:

  1. Anwendung und Zweck: eingesetztes Werkzeug, Version oder Stand und zulässige Aufgaben.
  2. Person und Rolle: wer damit arbeitet und wer Ergebnisse prüfen oder freigeben darf.
  3. Einweisung: Datum, Inhalte, Arbeitsbeispiele und zuständiger Ansprechpartner.
  4. Grenzen und Kontrolle: bekannte Fehler, erforderliche Vergleiche und Fälle für Rückfragen.
  5. Nachweise und Fortführung: Unterlagen, gegebenenfalls Zertifikate und Anlass für eine erneute Einweisung.

So erhält ein Zertifikat seinen sinnvollen Platz: als nachvollziehbarer Baustein neben der konkreten Einweisung, klaren Arbeitsregeln und praktischer Erfahrung. Neue Funktionen oder veränderte Aufgaben können zusätzlichen Lernbedarf auslösen.

Hochrisiko-KI verlangt eine eigene Prüfung

Für Hochrisiko-KI enthält Artikel 26 zusätzlich besondere Anforderungen an die menschliche Aufsicht: Die beauftragten Personen benötigen die notwendige Kompetenz, Schulung, Befugnis und Unterstützung. Ob ein System darunter fällt und ab wann die jeweiligen Vorschriften anzuwenden sind, ist gesondert zu prüfen. Aus dem Einsatz in einer Praxis oder Kanzlei folgt nicht automatisch eine bestimmte Risikoklasse. Ebenso wenig ersetzt unsere Partnerprüfung eine solche Systemprüfung. Quelle: Artikel 26.

Was Sie von unserer Beratung erwarten können

Wir verbinden den dokumentierten Qualifikationsbaustein mit unserem Ansatz: vom tatsächlichen Arbeitsengpass ausgehen, einen begrenzten Anwendungsfall auswählen und das Ergebnis an nachvollziehbaren Kriterien prüfen. Dazu gehören die Einführung der Anwendung, verständliche Arbeitsregeln und die Einordnung in den Dokumentenprozess.

Bei KI-gestützter Spracherkennung und Ambivio Voice betrachten wir deshalb den Weg vom gesprochenen Gedanken über den geprüften Text bis zum verwendbaren Dokument. Bei der Beratung zu Dokumentenprozessen kommen Zuständigkeit, Freigabe und nachvollziehbare Ablage hinzu.

Das bestandene Zertifikat macht unsere Qualifikation sichtbar. Den Nutzen für unsere Kunden schaffen wir durch die sorgfältige Anwendung dieses Wissens im konkreten Arbeitsablauf. Wenn Sie eine KI-Anwendung einführen oder bestehende Nutzung geordnet weiterentwickeln möchten, besprechen wir mit Ihnen einen passenden ersten Anwendungsfall.

Stand: 15. Oktober 2026. Allgemeine fachliche Einordnung auf Grundlage der verlinkten Quellen; besondere Branchen-, Vertrags- und Einsatzanforderungen sind gesondert zu prüfen.

Faustmann UG

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